Den Zoll zukunftsfähig und modern aufstellen
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 30. Oktober 2024 die Strategie „Zoll 2030“ bekanntgegeben. Die Ausarbeitung der einzelnen Maßnahmen werden durch uns begleitet.
Mache Dich mit dem Konzept der Gewerkschaft der Polizei für eine neue Struktur des Zolls vertraut.
Für einen modernen Zoll
Die Erhebung und Verwaltung von Steuern, der Schutz von Bürgern, Wirtschaft und Umwelt sowie die Bekämpfung von Schmuggel, Geldwäsche, Steuer-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktkriminalität sind wichtige Aufgaben des Zolls. Damit ist er zugleich Finanzverwaltung und Sicherheits- und Polizeibehörde.
Die Verkündung der neuen strategischen Ausrichtung des Zolls bietet auch neue Chancen. Die Gewerkschaft der Polizei legt für die von Finanzminister Chistian Lindner vorgegebene Bündelung der Kontroll- Fahndungs- und Ermittlungsdienste als Fachstrang „Sicherheit und Vollzug“ und dem Fachstrang „Wirtschaft und Einnahmen“ einen konkreten Organisationsentwurf vor.
Standorte & Kompetenz bleiben erhalten
Den Zoll zukunftsfähig aufzustellen ist fachlich nötig und sogar kostengünstig umsetzbar. Der Vorschlag der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sichert bestehende Kompetenzen und sämtliche Standorte. Damit werden Versetzungen oder sogar Umzüge vermieden. Durch kluge örtliche Zuständigkeitskongruenzen zwischen Zollfahndungsdienststellen und Hauptzollämtern werden Synergieeffekte und die nötige Zusammenarbeit von Finanzverwaltung und Finanzpolizei gestärkt.
Vorschlag der GdP
Der Vorschlag der GdP greift die hybride Aufgabenstellung des Zolls auf und gliedert den Zoll zukünftig in eine Finanzverwaltung zur Erhebung und Verwaltung der Zölle und Steuern und in eine Finanzpolizei zur Wahrnehmung aller vollzugspolizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsaufgaben. Beide Behörden (Finanzverwaltung und Finanzpolizei) sind Teil der Bundesfinanzverwaltung (Art. 87 Abs. 1 GG). Die Finanzverwaltung im Zoll besteht aus der Generalzolldirektion mit nachgeordneten Hauptzollämtern und die Finanzpolizei im Zoll aus dem Zollkriminalamt mit nachgeordneten Zollfahndungsdirektionen.
Ergänzend unterbreiten wir einen Vorschlag für den Entwurf der Neufassung des Zollfahndungsdienstgesetzes (ZfdG).
Weitere Informationen enthält das POSITIONSPAPIER „Der soziale Rechtsstaat braucht eine Finanzpolizei“ des GdP-Bundesvorstands.
Der Vorschlag der GdP greift die hybride Aufgabenstellung des Zolls auf und gliedert den Zoll zukünftig in eine Finanzverwaltung zur Erhebung und Verwaltung der Zölle und Steuern und in eine Finanzpolizei zur Wahrnehmung aller vollzugspolizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsaufgaben. Beide Behörden (Finanzverwaltung und Finanzpolizei) sind Teil der Bundesfinanzverwaltung (Art. 87 Abs. 1 GG). Die Finanzverwaltung im Zoll besteht aus der Generalzolldirektion mit nachgeordneten Hauptzollämtern und die Finanzpolizei im Zoll aus dem Zollkriminalamt mit nachgeordneten Zollfahndungsdirektionen.
Hier gibt es mehr Informationen über die Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste in den 8 Zollfahndungsdirektionen (Finanzpolizei) oder über die Zolldienststellen zur Erhebung von Steuern und Zöllen in den 26 Hauptzollämtern (Finanzverwaltung).